Kontoerwerb: - Schritt 1 von 3
Mit Hilfe von BursaTransport können Sie LKW-s für Ihre Ware finden. Oder Sie können die Ware für Ihre LKW-s finden. Die Anmeldung an der BursaTransport wird Ihnen die Anerkennung durch die Straßenverkehr-Gemeinschaft aus Rumänien und aus Süd-Ost Europa bestätigen.
BursaTransport funktioniert im Internet ab dem 25. April 2001, und zählt zu diesem Zeitpunkt 9984 Gesellschaften mit 13371 aktive Benutzer.
Die Anmeldung der Gesellschaft an BursaTransport ist gratis. Ab dem 01.02.2010, um den Sicherheitsgrad der Transaktionen zu erhöhen, wird jeder Benutzer der Gesellschaft von BursaTransport ein eigenes Zugangskonto besitzen. Für jede anwendende Person wird ein unterschiedliches Abonnement benötigt.
Erfahren Sie mehr über Angebot 2010 und Abonnementkosten.
Für jegliche Fragen setzen Sie Sich jetzt in Verbindung mit Verwaltung BursaTransport.
Die Börsenverwaltung verpflichtet sich die Site online zu halten www.bursatransport.ro für die Gültigkeitsdauer des Abonnements, Ausnahme bilden die unvorgesehenen Unterbrechungen, die von technischer Natur sind, und die dem Internetlieferer oder der Ausrüstung zugeschrieben werden können.
A. Einleitung
-
TransportBörse. Ist die informatische Anwendung bewirtet an der Internetadresse www.bursatransport.com sowie auch an andere Internetadressen, die sich im Eigentum von Dacodasoft befinden, im weiteren Börsenverwaltung genannt, mit der vollständigen Benennung von „Börse des Straßengüterverkehrs“. Ist eine professionelle Anwendung für Operatoren und Benutzer von Straßengüterverkehrsdienstleistungen. Zusätzlich bietet die Anwendung zusammenhängende Informationen den Operatoren im Rahmen des Straßengüterverkehrs: Forum, juristische Beratung, Bewertungsinstrumente der Partner, Verzeichnis von Transportgesellschaften.
-
Börsenmitglied oder Mitglied. Ist die juridische Person (auch Gesellschaft genannt) die nach der Anmeldung bei TransportBörse, die Dienstleistungen der Börse in Anspruch nehmen kann, durch die Teilnahme an der Börse durch ihre angestellten Privatpersonen: Angestellte, Mitarbeiter, usw. Eine Gesellschaft kann sich nicht mehrfach an der TransportBörse anmelden. Die Anmeldung und der Erhalt der Mitgliedschaft wird aufgrund der Einmaligkeit der Steueridentifikationscode gemacht. Die Gesellschaft – Börsenmitglied bleibt solange aktiv, und dadurch erscheint in der Mitgliederliste der TransportBörse, solange mindestens einer seiner Angestellten ein aktives Konto an der Börse hat.
-
Börsenbenutzer
oder
Konto.
Ist eine Privatperson,
Angestellter, Mitarbeiter, usw. der Mitgliedsgesellschaft an der
Börse, welche über einen Username, Password und aktives Abonnement
verfügt, und die Anwendung TransportBörse im Namen und im
Interesse der Gesellschaft, dessen Angestellte sie ist, benutzt. Ein
Konto kann von einer einzigen Person benutzt werden. Die
Kontenanzahl an der Börse wird von der Gesellschaft festgelegt, je
nachdem wieviele aktuelle User sich die Gesellschaft nennt – je
ein Konto für jeden Benutzer. Ein Konto kann nicht mehrere
Sitzungen gleichzeitig im Rahmen der Anwendung öffnen.
-
Börsenverwaltung oder Verwaltung. Ist die Mannschaft die die Anwendung verwaltet. Die Verwaltung passt auf die gute Abwicklung aus technischem Hinsicht der informatischen Anwendung auf und auf die Einhaltung durch die Börsenmitglieder und deren Benutzer, der nachstehenden Regelungen.
B. Begriffe TransportBörse
-
Sicherheit der Transaktionen. Obwohl die Transaktionen an der Börse nur eingeleitet werden, diese werden zwischen den Seiten ohne die Benachrichtigung oder Teilnahme der Börse abgeschlossen, die Verwaltung ist damit beschäftigt, einen so hoch wie möglichen Sicherheitsgrad anzubieten, wobei diese die typischen gesetzwidrigen Möglichkeiten, die typisch für die elektronische Kommunikation zwischen den Teilnehmer die sich voneinander entfernt befinden, sind, begrenzen
-
Stimuliert
die
Börsenbenutzer die unbezahlten Zusagen, durch die
Mitgliedgesellschaften, mit Bankinstrumente (abgelehnte) zu gunsten
der Mitgliedgesellschaften, zu melden
-
Stimuliert die Börsenbenutzer die Unterschlagungsversuche zu melden
-
Die Tätigkeit von jedem Benutzer an den Börsenseiten ist aufgenommen und das Journal von allen Operationen wird elektronisch gespeichert, und falls es nötig ist, diese können auf Wunsch der legalen und interessierte Autoritäten zur Verfügung gestellt werden.
-
Stimuliert
die
Börsenbenutzer die unbezahlten Zusagen, durch die
Mitgliedgesellschaften, mit Bankinstrumente (abgelehnte) zu gunsten
der Mitgliedgesellschaften, zu melden
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Die Gesellschaft und ihre Mitgliedschaft an der TransportBörse. Durch die von der Verwaltung angenommene Anmeldung, erwirbt eine Gesellschaft die Mitgliedschaft an der TransportBörse. Die Person die die Anmeldung der Gesellschaft tätigt wird gleichzeitig zum ersten Nutzer der Börse im Rahmen der gegebenen Gesellschaft. Die Absage der Mitgliedschaft ist nach der Anmeldung jederzeit möglich, mit der Bedingung dass die Gesellschaft keine Störfälle bereitet hat, falls dies der Fall ist, so bleibt die gegebene Gesellschaft in der Liste der Störfälle erwähnt. Jeder Börsenmitglied ist solange aktiv, bis er mindestens ein Userkonto aktiv hat.
-
Beschreibung
der Mitgliedgesellschaft
der Börse.
Aus Sicherheitsgründe der Transaktionen und um die
Vertragsschließung zwischen den Mitglieder der TransportBörse zu
erleichtern, jede Gesallschaft, unabhängig von ihrer Größe, ist
dazu verpflichtet folgende Angaben zu machen:
-
Legale
Merkmale : Steueridentifikationscode, Eintragungsnummer beim
Handelsregister, Anschrift des Hauptsitzes, Geschäftsführer
-
Liste
der Stellen woher der Angestellterr / die Angestellten der
Gesellschaft die TransportBörse bedient/-en (Arbeitspunkte, Büros,
usw.), mit Postanschrift, Telefon, Telefax, usw.; inklusiv die
Situationen in denen eine kleine Gesellschaft selbst vom Haupsitz
die Anwendung bedient; in diesem Fall stimmen die Anschrift des
Hauptsitzes mit der Anschrift des einzigen Büros der Gesellschaft
überein
-
Mindestens
ein Ansprechpartner pro jede Stelle
-
Legale
Merkmale : Steueridentifikationscode, Eintragungsnummer beim
Handelsregister, Anschrift des Hauptsitzes, Geschäftsführer
-
Bestimmung
eines Ansprechpartners als
Benutzer der Anwendung. Aus
den Ansprechpartner, die in den Stellen der Gesellschaften genannt
sind, werden die Benutzer der Anwendung bestimmt. Der erste Benutzer
der Gesellschaft ist die Person, die die Gesellschaft an der Börse
angemeldet hat. Danach kann dieser erste Benutzer weitere Benutzer
aus der Liste der Ansprechpartner bestimmen. Die Benutzer werden in
2 Kategorien eingeteilt: STANDARD und JUNIOR, die zweite Kategorie
hat begrenzte Rechte was die Aktualisierung der Gesellschaftsdaten
angeht. Die Gesamtheit dieser Operationen werden von jedem STANDARD
Benutzer der Gesellschaft gemacht, ohne dabei die Verwaltung
heranziehen zu müssen.
-
Abonnements
an der Börse. Damit
die Benutzer die Dienstleistungen der Börse nutzen zu können,
müssen sie ein Abonnement aktivieren. Der Wert der Abonnements wird
in Börsenkredite (KRB) ausgedrückt, welche die
Börsenmitgliedsgesellschaft vor der Aktivierung der Abonnements
kauft. Mit Hilfe der angekauften Kredite können die Benutzer
Abonnements aktivieren und sie können die Dienstleistungen der
Börse gegen Zahlung benutzen. Die ungenutzten Kredite verlieren
ihre Gültigkeit nach 6 Monaten nach ihrem Kauf. Die STANDARD
Benutzer können die Abonnements von jedem Benutzer der Gesellschaft
aktivieren, während die JUNIOR Benutzer nur ihre eigenen
Abonnements aktivieren können. Die standard Abonnements sind von 3
verschiedene Arten:
-
12M
(12 Monate)
– der kleinste Einheitspreis pro monat
-
6M
(6 Monate)
– mittlere Einheitspreis pro monat
-
flexibel – wurde für die Benutzer die nur selten die Dienstleistungen der Börse benutzen, erdacht (sehr kleine Gesellschaften oder zufällige Benutzer aus der Reihe von mittleren oder großen Gesellschaften); das flexibele Abonnement kann durch den Benutzer auf unbeschränkte Zeit unterbrochen werden, und kann bei der nächsten Benutzung der Anwendung wieder aktiviert werden
-
12M
(12 Monate)
– der kleinste Einheitspreis pro monat
-
Profil
der Gesellschaft und der Benutzer.
Für die Erhöhung der Zugänglichkeit der Gesellschaft für die
möglichen Partnern durch die TransportBörse, kann sich die
Börsenmitgliedsgesellschaft ein Profil erstellen, der so treu wie
möglich die Größe und Tätigkeit der Gesellschaft wiedergibt.
Diese Informationen bedeuten die Antworten auf die geleisteten
Suchen in der Mitgliedschaftsliste. Ohne einen ausgefüllten Profil
zu haben, riskiert die Gesellschaft mit ihrer Wertigkeit, in der
Mitgliedschaftsliste unsichtbar zu bleiben. Demnach:
-
auf
Gesellschaftsebene:
- es können Transport- und Vermittlungslizenzen angemeldet werden; das Dasein dieser kann die Bewertung durch den Partner positiv beeinflußen
- kurze Beschreibung der Gesellschaft : Transportverhältnisse, verschiedene Fachrichtungen, usw. – Rubrik die von der Suchmaschine der Börse eingescannt
-
auf
Stellenebene
(wo die Gesellschaft tätig ist):
- Art der Stelle : Arbeitspunkt, Büro, Lagerraum, usw.
- Kommunikation: Bürotelefon, Telefax, Office-Mailadressen
- Merkmale der Stelle : Beschreibung der Flotte Staatsanweisung der Stelle, Beschreibung der eventuellen Lagerungsfähigkeit und der Tätigkeiten
- Liste der Ansprechpartner aus den Stellen: Stellung, Funktion, Fremdsprachen, Handynummer, Mail, usw.
-
auf
Gesellschaftsebene:
-
Betrug.
Wird als eine an der Börse ausgeübten Tätigkeit definiert für
den Erhalt von unangemessene Gewinne, oder für den Betrug der
anderen Börsenmitglieder. Unter den möglichen Arten der
Betrugsfälle, die aller grobsten sind:
-
der
Versuch oder die tatsächliche Vermittlung von
Transportdienstleistungen wobei der Dienstleistungsverkauf zu einem
kleiner Preis gemacht wird, als der Einkaufspreis war
-
der
Versuch oder die tatsächliche Identitätsunterschlagung bei der
Übernahme des Ladegutes
-
der
Versuch oder die tatsächliche Vermittlung von
Transportdienstleistungen wobei der Dienstleistungsverkauf zu einem
kleiner Preis gemacht wird, als der Einkaufspreis war
-
Verantwortung
der Mitglieder.
Unabhängig von der Anzahl der Benutzer (Konten), die Verantwortung
des Mitglieds als juridische Person ist für alle Benutzer
einheitlich. Die wichtigste Verantwortungen der Mitglieder sind die
Zahlungsverspätungen, Zahlungs- und Transportvorfälle und diese
ziehen nach sich die Verantwortung der Börsenmitgliedgesellschaft,
und nicht die Verantwortung des Kontos, welche die Ware
veröffentlicht hat. Der Autor des Vorfalles ist die Gesellschaft
und nicht der Absender seitens der Gesellschaft.
-
Verantwortung
der Benutzer.
Ist die persönliche Verantwortung der Vertreter der
Börsenmitgliedgesellschaft. Die persönliche Verantwortung der
Benutzer versteht man im Inhalt von jeder Veröffentlichung an den
Seiten der Börse, unter der Berücksichtigung des Zusammenhanges
und der Bestimmung der Seiten. Die Verantwortung der Benutzer
unterscheidet sich von der Verantwortung der Börsenmitglieder, für
denen diese an der Börse tätig sind. Trotzdem kann in einigen
Fällen die Verantwortung der Benutzer die Verantwortung der
Gesellschaft, für der sie arbeiten, hinter sich ziehen.
-
Verantwortung
der Verwaltung.
-
Die
Gesamtheit der durch die Börsenbenutzer veröffentlichte
Informationen, sind sofort und unbeschränkt zur Verfügung von
allen aderen Benutzer gestellt, wobei sie die Bedienungsregel
einhalten. Die Informationen bilden nicht den Gegenstand von einer
Bearbeitung oder Auswahl vor der Veröffentlichung.
-
Inbetriebhaltung
der Dienstleistung, solange die Abonnements aktiv sind.
-
Die
Verantwortung der Verwaltung kann auf keinem Fall herangezogen oder
vorgebracht werden, was die von den Börsenmitglieder
veröffentlichten Daten oder Informationen angeht
-
Die
Gesamtheit der durch die Börsenbenutzer veröffentlichte
Informationen, sind sofort und unbeschränkt zur Verfügung von
allen aderen Benutzer gestellt, wobei sie die Bedienungsregel
einhalten. Die Informationen bilden nicht den Gegenstand von einer
Bearbeitung oder Auswahl vor der Veröffentlichung.
-
Beweisen
der Aussagen.
Auf
Wunsch von jedem Börsenmitglied, Antragstellung bei der Verwaltung,
oder auf Wunsch der Börsenverwaltung selbst, müssen die auf eigene
Verantwortung veröffentlichte Anzeigen, von den erklärenden
Personen innerhalb von maximal 48 Stunden, nach dem Erhalt der
Anfrage, mit beweisenden Unterlagen unterstützt (bewiesen) werden
-
Sprache.
In den Veröffentlichungen auf den Börsenseiten wird die Benutzung
von vulgäre oder beleidigende Sprache verboten
-
Veröffentlichung
im Kontext.
Es
gehört zur Verpflichtung von jedem Benutzer die Bestimmung der
Seite, auf der veröffentlicht wird, einzuhalten. Hier sind einige
Kontextbeispiele die eingehalten werden müssen:
-
die
Waren, LKW-s, Verträge (von Waren, LKW-s) werden auf den
entsprechenden Seiten veröffentlicht
-
die
Angebote und Anträge für Partnerschaften werden auf die Seite der
Verträge und nicht auf die Diskussionsliste
veröffentlicht
-
im
Rahmen
der Diskussionsliste, muss die Eröffnung eines neuen Themas
richtig in den entsprechenden Bereich eingefügt werden
-
die
zu
den eröffneten Themen im Rahmen der Diskussionslisten beigefügten
Kommentare, müssen den Kontext der Thema einhalten
-
die
Kommentare im Zusammenhang mit den Zahlungsvorfälle werden nur
im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorfall und nur mit dem Autor
dieses gemacht
-
die
Anzeigen müssen dem
Typ und Bereich der Transaktion richtig zugeordnet werden
-
die
Waren, LKW-s, Verträge (von Waren, LKW-s) werden auf den
entsprechenden Seiten veröffentlicht
-
Abschreibung
der Börse.
Die
Übernahme oder die Benutzung der Informationen der Seite, mit der
Absicht einer neuen Veröffentlichung, ohne der schriftlichen
Einwilligung der Verwaltung, ist verboten.
-
Kommunikation
zwischen der Verwaltung und den Börsenbenutzer.
Wird
üblicherweise durch E-mailnachrichten gemacht und nur in
Ausnahmefälle durch Telefax oder Telefon. Die Börsenbenutzer haben
die Verantwortung das angegebene Mailkonto funktionsfähig zu
halten, damit es auf keinen Fall vorkommen kann, dass die
Nachrichten der Verwaltung nicht ankommen können. Die
Kommunikationssprachen der Nachrichten der Verwaltung sind
Rumänisch, Englisch, Ungarisch, Bulgarisch, Russisch und Türkisch.
-
Kommunikation
der Benutzer mit der Verwaltung.
Die
persönlichen Themen, die keinen Notfall darstellen, werden durch
E-mail geklärt. Für Notfälle oder Assistenz wird bei den an der
Seite „Kontakt Verwaltung“ veröffentlichten Nummer angerufen.
Es wird auf keinen Fall die Diskussionsliste, für die Besprechung
der persönlichen Angelegenheiten oder Unklarheiten, die der
Benutzer mit der Verwaltung hat, benutzt.
C. Termine TransportBörse
-
Auf
TransportBörse erklärte Zahlungsverspätung.
Ist die innerhalb von 60 Tage nach der Fälligkeit unbezahlte
Rechnung/Forderung. Die Verjährungsfrist einer getilgten
Zahlungsverspätung ist 6 Monate nach der Fälligkeit.
-
Auf
TransportBörse erklärter
Zahlungsvorfall. Ist die Verspätung
von mehr als 60 Tage von der Fälligkeit, die zum Zeitpunkt der
Erklärung, aus juridischem Hinsicht noch nicht ungültig ist. Die
Verjährungsfrist einer getilgten Zahlungsvorfalles ist 3 Jahre. Die
ungetilgten Zahlungsvorfälle werden nicht verjährt.
-
Auf
TransportBörse erklärter,
wichtiger Zahlungsvorfall. Ein für
den Erklärer ausgestellter Orderpapier/Orderscheck, das durch die
Bank abgelehnt wurde und das juridisch noch nicht abgelaufen ist,
eine Situation wo weder der Wert noch die Fälligkeit zählt,
sondern nur die Tatsache dass die Zahlung nicht getätigt wurde.
Wird nicht verjährt
-
Auf
TransportBörse erklärter
Transportvorfall. Ist eine
unprofessionelle Situation, die vom Transporteur, Absender oder
Warenempfänger bereitet wurde, und im Gegensatz zu den
Vertragsklausel steht. Die Verjährungsfrist ist 6 Monate von der
Erklärung.
-
Erklärer
des Vorfalles. Ist
der Börsenmitglied im Namen dessen einer seiner Benutzer einen
Zahlungs-/Transportvorfall gemeldet hat (Ankläger)
-
Autor
des Vorfalles. Ist
der Börsenmitglied welcher einen Zahlungs-/Transportvorfall
bereitet hat (Angeklagter)
-
Roter
Blitzzeichen. Ein
Symbol der die Veröffentlichungen von allen Benutzer eines
Börsenmitgliedes begleitet, der mindestens 3 Vorfälle oder
Zahlungsverspätungen gesammelt hat, von denen mindestens einer ein
Vorfall ist..
-
Zeichen
von Verspätungsbewunderung
(auswechseln). Begleitet die
Veröffentlichungen aller Benutzer eines Börsenmitgliedes, der
mindestens 3 Zahlungsverspätungen gesammelt hat.
-
Grüner
Zeichen. Steht
für eine erledigte Zahlungsverspätung / einen erledigten
Zahlungsvorfall.
-
?
Zeichen. Begleitet die als abgelaufen
gemeldete Waren/LKW-s, die aber durch die Autoren noch nicht aus der
Liste gelöscht wurden
-
Hand
mit Daumen aufwärts/abwärts. In
Zustimmung mit der rumänischen Symbolistik diese Tasten sind
diejenigen, mit Hilfe deren die Benutzer ihren
Einverständniss/Widerspruch, im Zusammenhang mit der gegebenen
Veröffentlichung, ausdrücken. Es wird die algebraische Nummer der
pro und kontra Meinungen, sowie auch die Anzahl der veröffentlichten
Meinungen angezeigt.
-
Schlösschen.
Bedeutet die Schließung durch die Moderatoren der Themen, für den
Ausgang aus dem Kontext innerhalb der Seite der Diskussionsliste.
-
Auge.
Kennzeichnet die schon gesehenen Transaktionen in der Liste der
Waren und LKW-s
-
Benachrichtigungs-SMS
(der Veröffentlichung der gesuchten Ware).
Ist eine zahlungspflichtige Dienstleistung innerhalb von Rumänien,
wodurch Daten über die gesuchte Ware direkt auf das Handy erhalten
werden, im Augenblick wo die Ware an der Börse veröffentlicht
wird. Ist die Dienstleistung die erlaubt das Verlassen des Computers
nach der Eingabe einer Anfrage, ohne die Antwort sofort erhalten zu
haben.
-
Automatischer
Refresh Zeichen. Ist
die Alternative für den automatischen Erhalt der Waren/LKW-s, die
der letzten getätigten Suche entsprechen, die nach
der Erfassung der Suche
veröffentlicht wurden
D. Seiten der TransportBörse und deren Nutzbarkeit/Bestimmung
-
Börse.
Es werden Spot LKW-s und Waren eingetragen (Spot = eine
einzigartige, unterschiedliche, unwiederholbare Lieferung). Die
meist benutzte Seite der Börse. Die verpflichtenden Informationen
sind minimal, aber die bestehende Struktur kann vielfältige
Informationen über die veröffentlichten Waren/LKW-s speichern,
Informationen, die wenn sie veröffentlicht sind, die Anzahl der
Telefonate der Interessenten mindern können. Die Suche der
Waren/LKW-s auf den Börsenseiten, wird mit Hilfe des
Antragformulars und durch ein Algorythmus aufgrund von
geographischen Koordinaten und mit den Nachbarschaften der
veröffentlichten Ortschaften mit den gesuchten Ortschaften gemacht.
-
Modul
Straßenverkehr.
-
Verträge
Waren und LKW-s (Modul
Straßenverkehr). Es werden Waren und
LKW-s mit wiederholendem, umfassendem Charakter eingetragen.
-
Mitgliederliste
(Modul Straßenverkehr). Es können
hier Börsenmitglieder gesucht werden, wobei ein sophistischer
Suchfilter benutzt wird. Je ausgefüllter die Mitgliederprofile
sind, desto abgestufter können die Suchen getätigt werden.
-
Juridisch
(Modul Straßenverkehr). Eine
Sammlung von rumänischen Richtlinien in Bezug auf den
Straßengüterverkehr. Ausgehend von dieser Seite kann man die
juridische Beratung der Anwälte der TransportBörse beantragen.
Liste der Antworten auf die Anfragen von anderen Benutzer.
-
Interaktive
Landkarte.
Aufgrund der Ortschaften und Postleitzahlen, orientative
Trassierung der Strecke und ihre Länge.
-
Tarifentfernung
RO.
Im 1976 hat das Ministerium für Verkehrswesen zum letzten mal die
berechenbaren (in Rechnung stellbaren) Entfernungen zwischen den
wichtigsten Ortschaften aus Rumänien veröffentlicht. Zehn Jahre
lang, und besonders nach der Privatisierung des Straßenverkehrs
nach dem Jahr 1990, bedeutete dieser Gebührenvereinbarung eine
Richtunterlage für die Transporteure im Rahmen der Bewertung ihrer
Dienstleistungen. Diese ist die neueste Gebührenvereinbarung, die
von einem Amt des rumänischen Staates erstellt wurde, und zur
Zeit, in 2010, besteht kein Interesse seitens des Ministeriums für
Verkehrswesen für die Ersetzung dieser. Leider zieht diese letzte
“ofizielle” Gebührenvereinbarung die administrativen
Tonnageregelungen, die neuen Routen (Autobahn, Fetesti-Cernavoda
Brücke über die Donau) nicht in Betracht, und diese betrachtet
auch die Realität was die extreme Anhäufung des Verkehrs in den
Großstädten von Rumänien nicht (eine Stadt wie zum Beispiel
Bukarest wird genauso bewertet wie eine kleine Ortschaft wie zum
Beispiel die Stadt Slatina)
-
Gebührenvereinbarung
TransportBörse RO. Ist ein Produkt
von TransportBörse, wo die Verwaltung, aufgrund der
Gebührenvereinbarung von 1976, hat neue Versetzungen bewertet und
eingeführt, entsprechend der Größe der Ortschaften. Diese hat
die neuen Straßenstrecken, die übergeben wurden, sowie auch die
Tonnagebeschränkungen gemäß den AND Mitteilungen eingegeben und
sie aktualisiert sie immer wieder. Als eine Neuheit, bietet die
Gebührenvereinbarung der TransportBörse Ergebnisse
(Entfernungen), abhängig von der maximalen Tonnage das auf den
verschiedenen Strecken erlaubt ist.
-
Verträge
Waren und LKW-s (Modul
Straßenverkehr). Es werden Waren und
LKW-s mit wiederholendem, umfassendem Charakter eingetragen.
-
Modul
Vorfälle.
-
Zahlungsvorfälle.
Es werden zugunsten der anderen Börsenmitglieder die
Schwierigkeiten bei der Einkassierung der Rechnungswerte von den
Kunden gemeldet. Die Zahlungsvorfälle werden auf eigene
Verantwortung der Börsenmitglieder, mit Dokumentation
(Vertrag/Bestellung, CMR Beweis der Dienstleistung, Rechnung)
gemeldet. Die Verwaltung überprüft die Unterlagen und nach der
Benachrichtigung des Autors, veröffentlicht den Vorfall. In den
ersten 60 Tagen nach dem Ablauf der Fälligkeit, wird der Vorfall
als eine Zahlungsverspätung betrachtet, und hat denselben Regime
auf der Seite wie die Vorfälle (Verspätungen über 60 Tage).
Einen verschiedenen Regime haben die Orderpapiere/Orderschescks,
die von der Bank abgelehnt wurden, welche sofort veröffentlicht
werden und die zur Aufhebung von allen Konten des Vorfallautors
führen, für die extreme Schädlichkeit, die durch die nicht
eingehaltene Zahlungszusage bereitet wurde, gegründet durch die
Erstellung von einem Orderpapier/Orderscheck, das nachträglich im
Rahmen der Einlösung abgelehnt wurde.
-
Transportvorfälle.
Es werden Schwierigkeiten gemeldet, die durch die Transporteure der
Transportkommanditäre oder der Transportempfänger, während der
Arbeitszeit generiert wurden ODER Schwierigkeiten die durch die
Transportkommanditäre oder die Transportempfänger durch die
Ungenauigkeit oder Irrealismus der Transportbestellung generiert
wurden.
-
Zahlungsvorfälle.
Es werden zugunsten der anderen Börsenmitglieder die
Schwierigkeiten bei der Einkassierung der Rechnungswerte von den
Kunden gemeldet. Die Zahlungsvorfälle werden auf eigene
Verantwortung der Börsenmitglieder, mit Dokumentation
(Vertrag/Bestellung, CMR Beweis der Dienstleistung, Rechnung)
gemeldet. Die Verwaltung überprüft die Unterlagen und nach der
Benachrichtigung des Autors, veröffentlicht den Vorfall. In den
ersten 60 Tagen nach dem Ablauf der Fälligkeit, wird der Vorfall
als eine Zahlungsverspätung betrachtet, und hat denselben Regime
auf der Seite wie die Vorfälle (Verspätungen über 60 Tage).
Einen verschiedenen Regime haben die Orderpapiere/Orderschescks,
die von der Bank abgelehnt wurden, welche sofort veröffentlicht
werden und die zur Aufhebung von allen Konten des Vorfallautors
führen, für die extreme Schädlichkeit, die durch die nicht
eingehaltene Zahlungszusage bereitet wurde, gegründet durch die
Erstellung von einem Orderpapier/Orderscheck, das nachträglich im
Rahmen der Einlösung abgelehnt wurde.
-
Modul
Zubehör
-
Diskussionsliste.
Forum über verschiedene Themen, die auf bestimmte Bereiche
aufgeteilt sind. Es können eigene Themen gestartet werden und es
können Kommentare zu den schon durch andere Benutzer aufgestellte
Themen hinzugefügt werden. Dies alles unter der Einhaltung der
vorliegenden Regelung.
-
Anzeigeblatt.
Es werden Kauf/Verkauf-Anzeigen veröffentlicht, im allgemeinen im
Bereich des Straßenverkehrs.
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Newsarchiv.
Es können alle News gelesen werden, die auf TransportBörse seit
2004 veröffentlicht wurden.
-
Linkliste.
Wurden während der Zeit durch die Benutzer der Börse, zugunsten
der anderen Benutzer hinzugefügt, es sind meist nützliche
Informationen aus dem Bereich des Straßengüterverkehrs. Es können
eigene Links gelesen und veröffentlicht werden.
-
Häufige
Fragen. Aufgrund der Geschichte der
durch die Börsenbenutzer angefragten Unklarheiten, und gruppiert
auf die Seiten der Anwendung. Auf diese Seite kann man eigene
Fragen formulieren, welche von der Verwaltung so bald wie möglich
beantwortet werden.
-
Regelung.
Vorliegende Unterlage. Damit
eine Gesellschaft die Börse bedienen kann, müssen alle ihre
Benutzer die vorliegende Benutzerregelung lesen, kennen,
akzeptieren und einhalten.
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Kontakt
Verwaltung.
Die vollständigen Kontaktdaten der Verwaltung.
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Diskussionsliste.
Forum über verschiedene Themen, die auf bestimmte Bereiche
aufgeteilt sind. Es können eigene Themen gestartet werden und es
können Kommentare zu den schon durch andere Benutzer aufgestellte
Themen hinzugefügt werden. Dies alles unter der Einhaltung der
vorliegenden Regelung.
-
Verwaltung
Gesellschaftsdaten – spezielle Seite.
Eine Reihe von Steuerungen/Seiten
wodurch die Mitgliedgesellschaft und ihre Benutzer die eigenen
Konten, Profile (Informationen), die sie den andere Benutzer
anbieten, aktualisieren können. Ein flexibeler Modul, sehr leicht
zu bedienen für alle Gesellschaftsarten, von den
einfachsten/kleinsten bis zu den großen Gesellschaften, mit
mehreren Arbeitspunkte, Tätigkeiten und Benutzer. Die Befehle auf
diese Seite unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft,
abhängig von ihrer Größe – erklärt durch die eigenen Benutzer.
Die Befehle dieser Seiten können folgende Angelegenheiten
erledigen:
-
Aktualisierung
der Identifikationsdaten der Gesellschaft.
Name, Steueridentifikationscode, Eintragungsnummer im
Handelsregister, Sitz, Geschäftsführer
-
Aktualisierung
des Gesellschaftsprofils: Lizenzen,
Gültigkeitsdauer der Lizenzen, Webseite, Tätigkeitsbeschreibung
-
Aktualisierung
der Stellen wo die Gesellschaft tätig ist.
Adressen, Telefonnummer, Office-Mail, Kraftfahrzeugflotte,
Lagertätigkeitsbeschreibung, Liste der Ansprechpartner für alle
Stellen, Verzeichnis für jeden Ansprechpartner (Stelle, Funktion,
Kontaktdaten). Diese Informationen sind optional und die
Möglichkeit diese zu melden wird den Gesellschaften angeboten, die
es wünschen leichter und erfolgreicher durch die Geschäftspartner
gefunden zu werden.
-
Bestimmung
eines Ansprechpartners, gemeldet als Börsenbenutzer.
Um einen Benutzer bestimmen zu können, muss die
Börsenmitgliedsgesellschaft im voraus eine Person als
Ansprechpartner für die gegebene Stelle der Gesellschaft
bestimmen.
-
Aktualisierung
des Börsenbenutzerblattes. Username,
Password, E-mail Adresse
-
Ankauf
von Börsenkredite – KRB. Für die
Aktivierung von Abonnements zugunsten ihrer Benutzer. Die Kredite
sind Eigentum der Börsenmitgliedsgesellschaft und werden gemeinsam
durch alle Benutzer der gegeben Gesellschaft benutzt. Die Kredite
sind nicht Eigentum eines bestimmten Benutzers, da sie
Privatpersonen sind, sie sind Eigentum der Gesellschaft, die sie
gekauft hat, und der Benutzer nutzt sie nur für seine eigene
Dienstleistungsbedürfnisse an der Börse.
-
Aktivierung
von Abonnements. Jeder Benutzer kann
sich ein Abonnement mit Hilfe der durch die Gesellschaft
angekauften Kredite aktivieren. Die STANDARD Benutzer können die
Abonnements von allen anderen Benutzer der Gesellschaft aktivieren.
Die JUNIOR Benutzer können nur ihre eigenen Abonnements
aktivieren.
-
Abladung
des Dacodasoft Dienstleistungsvertrages. So
wie das auch im Vertrag ausgemacht ist, ist es die Pflicht jeder
Mitgliedsgesellschaft der TransportBörse diesen Vertrag mit der
Verwaltung der TransportBörse (Dacodasoft GmbH) abzuladen,
Prozedur, die die jeweilig gültige Rechtsgebung einhält.
-
Abladung
der für die jeweilige Börsenmitgliedsgesellschaft durch
Dacodasoft ausgestellten
Rechnungen. Die Börsenverwaltung
(Dacodasoft GmbH) stellt für die Gesellschaft eine
Vorzahlungsrechnung für den Kauf von Kredite aus und danach,
monatlich, je eine Rechnung (mit Nullwert und mit der Spezifikation
der gebliebenen Vorauszahlung) für die von der
Börsenmitgliedsgesellschaft effektiv verbrauchten
Dienstleistungen. Ab dem 01.02.2010, unter der Einhaltung der
gültigen Gesetzgebung, wird die Börsenverwaltung die Rechnungen
nicht mehr per Post absenden, und die Börsenmitgliedsgesellschaft
hat die Pflicht die von Dacodasoft GmbH ausgestellten Rechnungen
selber herunterzuladen und einzutragen, Rechnungen, die auf der
Seite (link)
zu finden sind.
-
Journal
der durch die Benutzer angekauften
Dienstleistungen der Börsenmitgliedsgesellschaft. Zugunsten
der Börsenmitgliedsgesellschaft, die vollständige Liste über den
Verbrauch der Kredite und ihr Saldo am gegebenen Tage.
-
Aktualisierung
der Identifikationsdaten der Gesellschaft.
Name, Steueridentifikationscode, Eintragungsnummer im
Handelsregister, Sitz, Geschäftsführer
E. Bedienungsregel TransportBörse
-
Dienstleistungsvertrag
TransportBörse. Die
Anmeldung an der Börse und die Benutzung der Dienstleistungen durch
die Mitgliedsgesellschaften der Börse wird aufgrund des Vertrages
von Dacodasoft GmbH gemacht.
-
die Börsenmitgliedsgesellschaft wird den
Vertrag von der Seite der Verwaltung der Gesellschaftsdaten
herunterladen, innerhalb von einem
Zeitraum von maximal 30 Tage nach der Anmeldung an der
TransportBörse.
-
der
Beweis der Herunterladung des Vertrages wird zur
Verfügung der Verwaltung, aller Benutzer der
Mitgliedsgesellschaft, sowie aller zuständigen, interessierten
Ämter bleiben
-
die Börsenmitgliedsgesellschaft wird den
Vertrag von der Seite der Verwaltung der Gesellschaftsdaten
herunterladen, innerhalb von einem
Zeitraum von maximal 30 Tage nach der Anmeldung an der
TransportBörse.
-
Rechnungen für die Zahlungen an Dacodasoft GmbH als
Geschäftsführer.
-
für
die bezahlten KRB Kredite – wird durch die Verwaltung
im Augenblick der Erteilung der Kredite gemacht
-
für die verbrauchten Dienstleistungen, inklusiv Abonnements – an
jedem Monatsende
-
für die nicht verbrauchten Kredite – nach 6 Monaten nach dem
Kauf
-
die
Rechnungsstellungen an die Börsenmitgliedsgesellschaft werden, wie
das im Gesellschaftsblatt beschrieben ist, durch die eigenen
Benutzer gemacht
-
die
Rechnungen an die Börsenmitgliedsgesellschaften werden durch
Dacodasoft GmbH, als Verwalter ausgestellt,
und die Pflicht für das Herunterladen dieser gehört den
Mitglieder der TransportBörse
-
die Übernahme der Rechnungen wird durch einem Benutzer der
Gesellschaft gemacht, innerhalb von 30 Tage nach der Ausstellung
der Rechnungen
-
der
Beweis der Herunterladung/Erhalt der
Rechnungen wird zur Verfügung der Verwaltung, aller Benutzer der
Mitgliedsgesellschaft, sowie aller zuständigen, interessierten
Ämter bleiben
-
für
die bezahlten KRB Kredite – wird durch die Verwaltung
im Augenblick der Erteilung der Kredite gemacht
-
Anmeldung
einer Gesellschaft als neuer Mitglied an der TransportBörse:
-
muss
durch die Verwaltung, gemäß Paragraph B.1.
akzeptiert werden
-
ist
für die Gesellschaften mit Sitz in RO gültig : falls die
erste Zahlung auf eine andere Art und Weise erfolgen sollte, als
Banküberweisung oder Kredit-/Debitkarte, so muss die Gesellschaft
Kopien der Firmeneintragung (St.Id.Nr.)
und der ersten Seite der letzten Gründungsurkunde, per Telefax
oder Mail (siehe Kontaktseite der Verwaltung) zur Verfügung der
Verwaltung stellen; die Erstattung der KRB durch die Verwaltung
wird nach dem Erhalt der erwähnten Unterlagen gemacht
-
falls
die Anmeldung abgelehnt wird (Paragraph
B.1.),
so wird der Gegenwert der bezahlten KRB durch die Gesellschaft
Dacodasoft auf das Bankkonto überwiesen, von der die Zahlung
getätigt wurde
-
muss
durch die Verwaltung, gemäß Paragraph B.1.
akzeptiert werden
-
Veröffentlichung
der Waren:
-
die Ware muss echt
sein, muss der Gesellschaft oder dem Kunden, falls es die Rede über
einen Vermittler ist, gehören, die/der die Anzeige gemacht hat
-
man
kann nicht im Namen von Dritte veröffentlichen
-
man
kann nicht gleichzeitig mehrere veröffentlichen
-
die Ware muss sofort,
nachdem man eine Transportmöglichkeit gefunden hat, gelöscht
werden
-
im
Fall von einer Vermittlung ist es verboten die Ware zu einem
höheren Preis zu veröffentlichen, als der erhaltene
Preis für die Transaktion (Paragraph B.7.a.)
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die
Verwaltung von TransportBörse empfehlt
anhaltend:
- Angabe der Bedingung ob es eine Gruppenware oder gesamtes LKW-Ware ist
- für die Gesellschaften mit Handelssitz in RO, Angabe auf eigene Verantwortung einer aktuell gültigen Vermittlunglizenz im Rahmen des Gesellschaftsblattes vor der Veröffentlichung der Ware
- Angabe des angebotenen Preises
- Vermeidung von Spekulation und Besitz von gründlichen Kentnisse über die Kosten des Straßenverkehrs, sodass die für die kompletten LKW-s angebotene Preise die minimalen Transportkosten decken
- es sollen keine Waren von anderen Börsen übernommen warden, mit dem Zweck der Veröffentlichung an der TransportBörse
-
die Ware muss echt
sein, muss der Gesellschaft oder dem Kunden, falls es die Rede über
einen Vermittler ist, gehören, die/der die Anzeige gemacht hat
-
Veröffentlichung
eines verfügbaren LKW-s:
-
man
kann nicht im Namen von Dritte veröffentlichen
-
man
kann nicht gleichzeitig mehrere
veröffentlichen; falls es der Fall ist, wird mit der Kennzeichnung
der Ankunftsort „wo immer auch“ veröffentlicht
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der LKW muss, nachdem man ihm eine Ladegut
gefunden hat, sofort gelöscht werden
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nach der Einleitung der Transaktion mit Hilfe
der TransportBörse, ist die Bestätigung
der Bestellung/des Vertrages durch eine andere Gesellschaft als der
Anzeigenautor, verboten
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die
Verwaltung von TransportBörse empfehlt
anhaltend:
- Angabe der Bedingung ob es ein teilweise geladener LKW oder ein völlig zur Verfügung stehender LKW ist
- für die Gesellschaften mit Handelssitz in RO und Eigentümer von MTMA > 3,5to LKW-s, Angabe auf eigene Verantwortung einer aktuell gültigen Transportlizenz im Rahmen des Gesellschaftsblattes vor der Veröffentlichung des LKW-s
- Angabe des gewünschten Preises
-
man
kann nicht im Namen von Dritte veröffentlichen
-
Kennzeichnung
einer abgelaufener Anzeige. Gemäß den
Paragraphen E.4.d.
und E.5.c.,
müssen die Anzeigen von Waren und LKW-s nach der Identifikation der
Transportmöglichkeit, bzw. des Ladegutes, sofort gelöscht werden.
Falls die Benutzer eine Antwort wie „Ware schon vergeben“, aber
sie ist noch von der Börse nicht gelöscht, bzw. „der LKW ist
nicht mehr verfügbar“ ist aber immer noch in der Liste der
verfügbaren LKW-s, so können diese die Nichteinhaltung der
Regelung durch die Autoren der abgelaufenen Anzeigen, bestrafen.
Kennzeichnung auf eigene Verantwortung und zugunsten der andere
Benutzer, der abgelaufener Anzeige.
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Verleihung der Username und Password.
Es ist streng verboten die Anmeldung auf TransportBörse durch eine
andere Person als die im Benutzerblatt angegeben. Falls innerhalb
einer Gesellschaft eine objektive Situation vorkommen sollte, wo
dies nötig ist :
-
so
wird das ganze Blatt des Ansprechpartners geändert, wobei im
Rahmen der Rubriken über den Ansprechpartner vor der Benutzung des
Kontos, der neue Ansprechpartner und einschließlich, der neue
Benutzer angegeben wird
-
es
wird die Verwaltung angeschrieben, für die Identifikation
einer Lösung
-
so
wird das ganze Blatt des Ansprechpartners geändert, wobei im
Rahmen der Rubriken über den Ansprechpartner vor der Benutzung des
Kontos, der neue Ansprechpartner und einschließlich, der neue
Benutzer angegeben wird
-
Meldung
der Zahlungsvorfälle ohne abgelehnte Orderpapiere/Orderschecks.
-
Die
Verwaltung empfehlt anhaltend, dass keine anderen Vorfälle
gemeldet werden, nur diejenigen die zerlegt und ohne zweideutige
Aspekte bewertet werden können. Jegliche Erklärung, die
verschiedene Gesichtspunkte des Erklärenden, bzw. des Autors
implizieren, werden aus der Liste der Vorfälle gelöscht oder sie
werden nicht veröffentlicht, da diese der Rechtszuständigkeit
gehören.
-
Nötige
Unterlagen:
- Bestellung/Vertrag welche/-r am Grunde der vom Autoren des Vorfalles unbezahlten Rechnung/Rechnungen stehen
- Ausgestellte und nicht bezahlte Rechnung/Rechnungen, die aus legalem und vertraglichem Hinsicht richtig ausgestellt worden sind
- beweisende Unterlagen, die im Vertrag/Bestellung oder/und von der gültigen Gesetzgebung vorgesehen sind
-
Die
Dokumentation muss entweder eingescannt, durch das Formblatt von
der Seite ZAHLUNGSVORFÄLLE, oder auf die Telefaxnummer der
Verwaltung, gesendet werden; die Meldung des Vorfalls wird dann als
beendet betrachtet, wenn die Dokumentation erhalten ist.
-
Die Meldungsprozedur des Zahlungsvorfalles kann vom Vorfallmelder
sofort nach dem Ablauf der vertraglichen Fälligkeit getätigt
werden.
-
Die Meldung des Vorfalles wird an die Verwaltung gemacht. In der ersten Phase überprüft die Verwaltung ob die zur Verfügung gestellte Dokumentation des Vorfalles, aus Hinsicht der Liste der Zahlungsvorfälle in der TransportBörse, genügend ist. Danach informiert die Verwaltung in Bezug auf die unvermeidbare Veröffentlichung des Zahlungsvorfalles und versucht diesen auf freundlichem Wege zu lösen, ohne den Vorfall zu veröffentlichen.
-
Am 8. Arbeitstag nach der Meldung des Zahlungsvorfalles, wird der
Vorfall als Zahlungsverspätung veröffentlicht, falls der Autor
des Vorfalles:
- keine Reaktion zeigt
- keinen verschiedenen Gesichtspunkt, im Gegensatz mit dem Gesichtspunkt des Melders, mit Unterlagen unterstützt
- die Zahlung bei der Verwaltung nicht beweist
-
Der Vorfall muss vom Melder oder von der Verwaltung als erledigt gekennzeichnet werden oder gelöscht werden, am Tag an dem ein Überweisungsträger erhalten wird, wodurch der Vorfall gelöst wird; die Erledigung des Vorfalles wird nicht durch den Zahlungseingang auf dem Konto, sondern durch dem per Telefax zugesandten Überweisungsträger markiert
-
Die
Verwaltung empfehlt anhaltend, dass keine anderen Vorfälle
gemeldet werden, nur diejenigen die zerlegt und ohne zweideutige
Aspekte bewertet werden können. Jegliche Erklärung, die
verschiedene Gesichtspunkte des Erklärenden, bzw. des Autors
implizieren, werden aus der Liste der Vorfälle gelöscht oder sie
werden nicht veröffentlicht, da diese der Rechtszuständigkeit
gehören.
-
Meldung
von abgelehnten Orderpapiere/Orderschecks.
Die Veröffentlichung erfolgt sofort
nach der Dokumentation (abgelehnter Orderpapier/Orderscheck, Kopie).
-
Meldung
der Transportvorfälle. Wird
innerhalb von maximal 15 Tage nach dem Vorfall und vor der
Fälligkeit der Transportrechnung – falls vorhanden, gemacht. Die
Vorfälle wo die Verwaltung die gegenüberstehenden Gesichtspunkte
des Autors und des Melders nicht bewerten kann, werden nicht
veröffentlicht.
-
Die
nötige Dokumentation besteht aus:
- Bestellung/Vertrag welche/-r am Grunde des Vorfalles liegt
- Schriftlicher Beweis in jeglicher Form der Wahrhaftigkeit des Transportvorfalles. Ausnahme bedeuten hier die Transportvorfälle, die im allgemeinen nicht in schriftlicher Form bewiesen werden können: die Bedingung der sofortigen und vor der Abladung getätigten Zahlung, wobei die Bestimmungen des schon unterschriebenen Vertrages nicht eingehalten werden.
-
Die Dokumentation muss entweder eingescannt, durch das Formblatt
von der Seite TRANSPORTVORFÄLLE, oder auf die Telefaxnummer der
Verwaltung der TransportBörse, gesendet werden;
-
Die Meldung des Vorfalls wird dann als beendet betrachtet, wenn die
Dokumentation erhalten ist
-
Ähnliche Prozedur wie bei Zahlungsvorfälle, Termin ist 8
Arbeitstage bis zur Veröffentlichung des Transportvorfalles.
-
Die
nötige Dokumentation besteht aus:
F. Maßnahmen zur Verfügung der TransportBörse
-
Änderung
der Verordnung von TransportBörse.
Der Zweck der Anwendung war, ist und bleibt der aus Paragraph A.1.
Trotzdem, im Verhältnis zu den neuen Umstände die während des
Betriebs eintreten können:
-
die
Verwaltung der Börse behaltet sich das Recht die vorliegende
Verordnung sowie auch die Preise der angebotenen Dienstleistungen,
zu verändern.
-
sie
wird 15 Tage vor der Inkraftsetzung dies im Bereich NEWS der Börse
anmelden und wird die neue Verordnung und/oder die neuen Preise
veröffentlichen; falls die Empfänger die Änderungen innerhalb
von 5 Tage nicht akzeptieren, so werden diese Verträge rechtlich
eingestellt
-
die
Verwaltung der Börse behaltet sich das Recht die vorliegende
Verordnung sowie auch die Preise der angebotenen Dienstleistungen,
zu verändern.
-
Bonus
für abgelehnte
Orderpapiere/Orderschecks, ausgestellt
zugunsten des Melders durch einen Börsenmitglied. Gemäß Paragraph
B.1.a.,
die Mitgliedsgesellschaft der Börse erhält 28 KRB
-
Bonus
für die Dokumentation der Betrüge.
Informationen die zur Dokumentation der Betrugversuche oder zur
Aufdeckung der schon passierten Betrugsfälle, wie schon im
Paragraph B.7.
erwähnt, führen, die Meldergesellschaft kann 28 KRB erhalten.
-
Zugangssperre
falls der Vertrag und die Dienstlesitungsrechnungen nicht
heruntergeladen werden. Gemäß
den Paragraphen E.1.a
und E.2.f
falls die Börsenmitgliedsgesellschaft innerhalb von 30 Tage die
erwähnten Unterlagen nicht heruntergeladen hat, so wird der Zugang
aller ihrer Benutzer gesperrt, in Folge der Vertragsherunterladung,
bzw. Rechnungsherunterladung.
-
Ablehnung
der Aufnahme einer Gesellschaft an
der TransportBörse als Mitglied. Die
Börsenverwaltung darf die Anmeldung ablehnen:
-
für
Beziehungen mit gesperrten Gesellschaften was Aktienbesitzer,
Gesellschafter, Geschäftsführer und Benutzer angeht
-
aufgrund
von geschäftlichen Informationen, die zu einem eventuellen Risiko
zum Nachteil der Börsenmitglieder
führen. Die Börsenverwaltung ist nicht verpflichtet diese
Informationen bekannt zu machen
-
für
Beziehungen mit gesperrten Gesellschaften was Aktienbesitzer,
Gesellschafter, Geschäftsführer und Benutzer angeht
-
Entziehung des Mitgliedschaftsrechtes einer Gesellschaft. In diesem Fall sind alle Konten (Benutzer) des Börsenmitglieds endgültig suspendiert:
-
für die Ausstellung an einem anderen Mitglied der TransportBörse eines abgelehnten Orderpapiers/Orderschecks
-
für Betrug, so wie das in Paragraph B.7. beschrieben wird
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für falsche Informationen :
- bei der Anmeldung an der TransportBörse
- im Fall von Anschreibung an die Verwaltung der Börse
- im Rahmen des Geselslchaftsblattes, besonders im Zusammenhang mit den Transport- und Vermittlungslizenzen der Gesellschaften mit dem Handelssitz in RO
- Überweisungsträger die nachträglich zurückgerufen/nicht bezahlt wurden, bei der Tilgung von Verspätungen oder Zahlungsvorfälle
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im Fall von allgemeinen Geschäftsinformationen, die zu einem eventuellen Risiko zum Nachteil der Börsenmitglieder führen. Die Börsenverwaltung ist nicht verpflichtet diese Informationen bekannt zu machen
-
für die wiederholte Nichteinhaltung der Verordnung, durch ihre Benutzer
-
-
Die vorübergehende, vollkommene Entziehung des Mitgliedschaftsrechtes einer Gesellschaft. In diesem Fall sind alle Konten (Benutzer) des Börsenmitglieds vorübergehend suspendiert:
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eine Woche lang, falls die Bereitstellung der beweisenden Unterlagen nicht rechtzeitig passiert, gemäß Paragraph B.11.
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eine Woche lang, nach der Feststellung eines Abschreibeversuches der Börse, gemäß Paragraph B.14.
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ein Monat lang, in Folge der Dokumentation einer Bestellung/eines Vertrages von einer anderen Gesellschaft aus als die, die die Ware veröffentlicht hat, Paragraph E.4.b.
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ein Monat lang, in Folge der Dokumentation einer LKW-Bestätigung von einer anderen Gesellschaft aus als die, die die Warenübernahme verhandelt hat, Paragraph E.5.d.
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eine Woche lang, falls die/der gelöste Zahlungsverspätung/Zahlungsvorfall (Zahlungsüberträger per Telefax erhalten), nicht als erledigt gekennzeichnet wird oder gelöscht wird, Paragraph E.8.g.
-
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Die vorübergehende und teilweisige Entziehung der Bedienungsrechte eines Börsenmitgliedes. In diesem Fall sind alle Konten (Benutzer) des Börsenmitglieds teilweisig suspendiert:
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von der Veröffentlichung von Waren und von Verträge für Waren, für die Sammlung einer großen Anzahl von Zahlungsvorfälle ; die Sperrung bleibt solange gültig, bis die Anzahl der Zahlungsvorfälle bedeutend gemindert wird
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von der Veröffentlichung von Waren und von Verträge für Waren eine Woche lang, für die Sammlung von 3 abgelaufene und in Folge der Ablaufkennzeichen automatisch gelöste Waren
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von der Veröffentlichung von LKW-s und Verträge für LKW-s für die Sammlung einer großen Anzahl von Transportvorfälle ; die Sperrung bleibt solange gültig, bis die Anzahl der Transportvorfälle bedeutend gemindert wird
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von der Veröffentlichung von LKW-s und Verträge für LKW-s eine Woche lang, für die Sammlung von 3 abgelaufene und in Folge der Ablaufkennzeichen automatisch gelösten LKW-s
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von den Veröffentlichungen in der Diskussionsliste und Vorfallkommentare, eine Woche lang, für wiederholte Sperrungen ihrer Benutzer wegen diesem Thema
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Die
vorübergehende, vollkommene Sperrung
eines Benutzers. Die Rechte des
Mitgliedes (Gesellschaft) für dem und im Namen dessen dieser die
Börse benutz, werden nicht beeinträchtigt:
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eine Woche lang für die wiederholte Nichteinhaltung der Verordnung, gezeigt durch mindestens 3 teilweisige Sperrungen
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eine Woche lang für Mißbrauch der Kennzeichnung der abgelaufenen Anzeigen
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ein Monat lang für die Ausleihung des Zugangsrechtes einer anderen Person, Paragraph E.7.
-
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Die vorübergehende, teilweisige Entziehung
der Bedienungsrechte eines Benutzers. Die
Rechte des Mitgliedes (Gesellschaft) für dem und im Namen dessen
dieser die Börse benutz, werden nicht beeinträchtigt:
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von den Veröffentlichungen in der Diskussionsliste und Vorfallkommentare, eine Woche lang, für die Benutzung von ungeeigneter Sprache, Paragraph B.12.
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von den Veröffentlichungen in der Diskussionsliste und Vorfallkommentare, eine Woche lang, für Einsätze außer dem Kontext innerhalb der Diskussions- oder Vorfallsliste, Paragraph B.13.
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von den Veröffentlichungen in der Diskussionsliste und Kommentare zur Zahlungs-/Transportvorfälle, eine Woche lang, für die Benutzung der Diskussionsliste um mit der Verwaltung persönliche Probleme/Unklarheiten zu besprechen, Paragraph B.16.
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von den Veröffentlichungen auf der Liste der Waren/Verträge der Waren, eine Woche lang, für Veröffentlichung von falscher Ware, Paragraph B.13.
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von den Veröffentlichungen von Waren/Verträge der Waren, eine Woche lang, für Veröffentlichung von unexistenten Waren, für das Inkrementieren des Zählers der veröffentlichten Waren, Paragraph E.4.a.
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von den Veröffentlichungen auf der Liste der LKW-s/Verträge der LKW-s, eine Woche lang, für Veröffentlichung von falschen LKW-s, Paragraph B.13.
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Löschungen
ohne Benachrichtigung des Autors. Die
Verwaltung darf die Veröffentlichungen der Benutzer, die Gegenstand
vom Paragraph F.9.
bilden, löschen.
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Löschungen
mit Benachrichtigung des Autors.
Zusätzlich zum Paragraph F.10. Die Verwaltung wird den Autor
benachrichtigen, die Benachrichtigung hat den Zweck der Aufklärung
des Benutzers über die Nichteinhaltung der Verordnung
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Zuschließung
der Themen. Ist mit der Löschung
gleich, hat zusätzlich die Bedeutung von Warnung der Verlassung des
Kontextes im Rahmen der Diskussionsliste
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Forderungen
der gesperrten Benutzer. Die
Mitgliedsgesellschaft der TransportBörse hat kein Recht auf die
Rückerstattung der auf den gesperrten Zeitraum schon bezahlten
Abonnementwerte oder auf die Werte der noch nicht benutzten
Abonnements oder Kredite, falls ihnen die Börsenmitgliedschaft
entzogen wird.
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